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Immigration - Visa

Seit dem 15.Juli 2024 wurde der visafreie Besuchsaufenthalt (im Regelfall Urlaub) auf 60 Tage je Einreise verlängert. Dies gilt für 93 Länder (alle EU-Staaten inbegriffen).
Darüber hinaus gibt es in Thailand noch eine Vielzahl an weiteren Aufenthaltsgenehmigungen. Prinzipiell sind sie aber an eine Reihe von Auflagen geknüpft. Darunter fallen je nach Visa-Art vor allem: Nachweise finanzieller Status, Versicherungen, Dokumentennachweise, Führungszeugnis etc.
Hier sind die wichtigsten kurz aufgeführt (Stand 11/2024):

Kurzaufenthalt (Urlaubsreise): 
Visafrei bis max. 60 Tage pro Einreise

Touristenvisum TR1:
Tourismus und Freizeitreisen. 
Visagültigkeit: Einmalige Einreise 3 Monate, mehrmalige Einreise 6 Monate

Touristenvisum TR4:
Besuch von Familienangehörigen mit Wohnsitz in Thailand (weniger als 60 Tage)
Visagültigkeit: Einmalige Einreise 3 Monate

Non-Immigrant  O2:
Ruhestand (Rentner ab 50 Jahren mit staatlicher Rente, der nicht länger als 90 Tage in Thailand bleiben möchten)
-Vermögensnachweis, die ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB oder einen aktuellen Kontostand von 800.000 THB belegen,
z. B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise-
Visagültigkeit: Einmalige Einreise 3 Monate

Non-Immigrant  O4:
Medizinische Behandlung (länger als 60 Tage)
-Nachweis Kostendeckung medizinische Versorgung-

Non-Immigrant  O8:
Aufenthalt bei einer thailändischen Familie mit Wohnsitz in Thailand (länger als 60 Tage)
-Vermögensnachweis, die ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB oder einen aktuellen Kontostand von 400.000 THB belegen, z. B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise-
Visagültigkeit: Einmalige Einreise 3 Monate

Non-Immigrant  OA:
Langzeitaufenthalt (O-A)
-Vermögensnachweis, die ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 THB oder einen aktuellen Kontostand von 800.000 THB belegen, z. B. Kontoauszüge, Verdienstnachweise; Krankenversicherung, Führungszeugnis-
Visagültigkeit: Mehrmalige Einreise1 Jahr

Non-Immigrant  OX:
Langzeitaufenthalt (10 Jahre) für Ausländer über 50 Jahre und Familie (O-X)
-Vermögensnachweis mit einer festen Einlage von mindestens 3.000.000 THB oder mindestens 1.800.000 THB und einem monatlichen Einkommen von mindestens 1.200.000 THB pro Jahr bei einer thailändischen Bank mit Sitz in Thailand; Krankenversicherung, Führungszeugnis-
Visagültigkeit: Mehrmalige Einreise 5 Jahre

Langzeitaufenthaltsvisum LTR (W)  L1:
Vermögende Privatperson mit einem Vermögen von mindestens 1 Million USD
Visagültigkeit: Mehrmalige Einreise 10 Jahre

Langzeitaufenthaltsvisu LTR (P)  L2:
Rentner im Alter von 50 Jahren und älter, die eine Jahresrente oder ein festes Einkommen haben
Visagültigkeit: Mehrmalige Einreise 10 Jahre


Dies ist nur ein Kurzbeschreibung der Möglichkeiten, die aber im Regelfall auf die meisten zutreffen. Die Visa sind im Regelfall bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Konsulaten in Hamburg, Frankfurt, Essen, Stuttgart oder München zu beantragen.  Bei Kontennachweisen sind die Kontoauszüge der letzten drei Monate maßgeblich. Weiteres können Sie auf der Website der thailändischen Botschaft nachlesen. 

Eine vollständige Auflistung der zur Zeit gültigen Visa finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Visabeantragung (E-Visa), Kosten etc. finden Sie auch unter

In jeden Fall ist es aber unerläßlich sich über den aktuellen Stand der Visabestimmungen zu informieren !

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